FamFG - Neue Akzente in der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten

Fortbildung für Leitungen und Mitarbeiter/innen der Sozialen Dienste

Zum Zeitpunkt des Seminars ist das FamFG seit drei Monaten in Kraft und befindet sich noch im Stadium allererster Erprobung. Für die Jugendämter wird sich die Frage stellen, ob und wie die Gerichte sich dem Auftrag annehmen, die Zusammenarbeit auf neue Füße zu stellen, und wie sie sich dabei einbringen können und müssen.

Wie kann etwa die Vorbereitung des frühen Termins sinnvoll erfolgen und gelingen?
Wie können und sollten die Beratungsstellen in das Verfahren einbezogen werden?
Wer kümmert sich zukünftig wie um das Kind? Und was ist von den Rollen-Überschneidungen zu halten, wenn zukünftig nicht nur Jugendämter, Familiengerichte und Beratungsstellen, sondern auch Verfahrensbeistände und Sachverständige auf Einvernehmen hinwirken sollen?

Der Akzent dieses Seminars soll darauf liegen, Möglichkeiten der Umsetzung des neuen Gesetzeswerks in die Praxis zu erarbeiten und zu diskutieren. Ausgangspunkt wird dabei zum einen das FamFG sein, zum anderen die – guten und schlechten – Erfahrungen der Teilnehmer/innen mit der bisher praktizierten Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Familiengericht und den Beratungsstellen. Die Rollen der Akteure, ihr Selbstverständnis und Möglichkeiten der Weiterentwicklung sollen erhellt und zur
Diskussion gestellt werden.
Ziel des Seminars wird sein, dass die einzelnen Teilnehmer/innen mit Ideen zu eigenen Prioritäten bei der Umsetzung des neuen Gesetzes vor Ort nach Hause fahren. Daher wird auch ausreichend Zeit für einen lebendigen Austausch und gegenseitige Anregungen zwischen den Teilnehmer/inne/n aus verschiedenen Jugendämtern gegeben werden.
 

Kontakt:

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V.

Poststr. 17
69115 Heidelberg
Tel.: 0049 (0) 62 21/98 18-0
Fax: 0049 (0) 62 21/98 18-28
E-Mail: institut@dijuf.de

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Letzte Änderung: 23.05.2018
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