200 Jahre Badisches Landrecht von 1809/10


Im Jahr 2009 steht das 200jährige Jubiläum des „Land-Rechts für das Großherzogthum Baden“ an, einer der wichtigsten bürgerlichrechtlichen deutschen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts. Das 1809 verkündete, 1810 in Kraft getretene und bis zur Einführung des deutschen BGB am 1.1.1900 gültige Badische Landrecht war eine auf die badischen Verhältnisse angepasste deutsche Fassung des französischen Code civil von 1804, des damals weltweit fortschrittlichsten Gesetzbuchs.

Dieser 200. Geburtstag ist Anlass, sich mit diesem bedeutenden deutsch-französischen Partikularrecht näher zu beschäftigen. Als idealen Ort dieses Jubliäumskolloquiums bietet sich Heidelberg mit seiner besonderen Tradition in der Geschichte des badisch-französischen Rechts an. Die in Aussicht genommenen Referatsthemen sollen einen ersten Überblick über das Badische Landrecht geben.

Über den Ausgangspunkt des Jubiläums hinaus kann und soll die Tagung Anstoß zu einer intensiveren Beschäftigung mit dem Badischen Landrecht geben und kann insbesondere Grundlage eines umfangreicheren Forschungsprojekts bilden. Nach wie vor besteht großer Forschungsbedarf. Während das im linksrheinischen Deutschland fortgeltende französische Privatrecht mit beachtlichen Ergebnissen Gegenstand des Teilprojekts „Französisches Recht in Deutschland 1804-1848“ des Trierer Sonderforschungsbereichs 235 der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1987-2002) war, bleiben zum Badischen Landrecht nach wie vor große Forschungslücken.


Kontakt:
Prof. Dr. Christian Hattenhauer
Universität Heidelberg, Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft
Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg
Tel. 06221 547591, Feax 06221 547533
hattenhauer@igr.uni-heidelberg.de

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Letzte Änderung: 26.03.2009
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